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Verwaltungsgericht Arnsberg, 5 K 482/14

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 482/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2015:0416.5K482.14.00
 
Tenor:

Der Haftungsbescheid des Bürgermeisters der Beklagten vom 24. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit der Kläger zu mehr als 28.776,15 EUR herangezogen worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 97 %, die Beklagte zu 3 %.

              Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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