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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 574/13

Datum:
08.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 574/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2015:0708.2K574.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der inzidenter in der

Unterbreitung und dem Abschluss des Arbeitsvertrages

vom 3. Juli 2012 liegenden Ablehnung der Übernahme

der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe ver-

pflichtet, über ihren Antrag auf Übernahme in das

Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der

Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

                            Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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