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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 969/14

Datum:
28.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 969/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2015:0428.11K969.14.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 21.03.2014 wird aufgehoben, soweit darin eine Grundgebühr von 50,00 € festgesetzt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 v.H. des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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