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Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 L 921/15

Datum:
04.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 921/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2015:0804.10L921.15.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt N.      L.      (N1.      ) wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird ebenfalls abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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