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Verwaltungsgericht Arnsberg, 7 K 3999/13

Datum:
02.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3999/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2014:0902.7K3999.13.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 14. November 2013 (Az. 00-000.0/00000) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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