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Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 85/13

Datum:
21.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 85/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2013:0221.3L85.13.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die in seinen Schreiben vom 14. und 29. Januar 2013 angekündigte Veröffentlichung von Informationen über die Überschreitung des festgelegten Grenzwertes für Schwefeldioxid in dem von der Antragstellerin hergestellten Produkt „H.        S.           (nach Oma‘s Rezept mit frischen Zwiebeln)“ im Internet-Portal „www.M.                       -nrw.de“ vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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