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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2868/11

Datum:
09.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2868/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2013:1009.2K2868.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

                            Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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