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Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 L 395/13

Datum:
21.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 395/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2013:1021.1L395.13.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache teilweise für erledigt erklärt haben.

              Im Übrigen wird die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 2501/13 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2013 hinsichtlich des Vermittlungsverbots unter Ziffer 2 und der Zwangsmittelandrohung unter Ziffer 4 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

 
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