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Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 935/12

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 935/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2012:1213.13L935.12.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO untersagt, im Rahmen der laufenden Beförderungsrunde in der Liste DTTechnik-Gesamt nach Besoldungsgruppe A 9 zu befördern, bis über den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zu zwei Dritteln, der Antragsteller zu einem Drittel.

Der Streitwert wird auf 9.622,57 EUR (2.960,79 EUR x 3,25) festgesetzt.

 
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