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Verwaltungsgericht Arnsberg, 12 L 904/12

Datum:
28.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 904/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2012:1228.12L904.12.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Für eine zukunftsfähige Schullandschaft" festzustellen.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig - bis zur Erfüllung der einstweiligen Anordnung zu Ziffer 1. - untersagt, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die von ihr am 3. Juli 2012 beschlossene Errichtung einer Gesamtschule in J entsprechend der Verwaltungspraxis nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. Mai 1997 durch- bzw. fortzuführen sowie weitere Auftrags- und Planungsleistungen für die Schulerrichtung zu vergeben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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