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Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 628/11

Datum:
29.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 628/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2011:1129.3L628.11.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2698/11 wird hinsichtlich Ziffer 1 der angegriffenen Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin vom 22. September 2011 insoweit wiederhergestellt, als es dem Antragsteller unbenommen bleibt, seinen Hund "Gino" statt wie angeordnet bei einem Amtstierarzt des F.-Kreises auch bei einer anderen nordrhein-westfälischen Kreisveterinärbehörde seiner Wahl vorzuführen oder vorführen zu lassen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt zu 9/10 der Antragsteller und zu 1/10 die Antragsgegnerin .

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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