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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2658/10

Datum:
10.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 K 2658/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2011:1110.2K2658.10.00
 
Tenor:

Die Kosten des von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 3.600,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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