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Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 K 938/11

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 938/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2011:1207.10K938.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seines Bescheids vom 25. Februar 2011 verpflichtet, die vollständigen Kosten der Unterbringung der Klägerin in dem Internat „K1“ C1.       in der Zeit vom 1. September 2010 bis zum 24. Juli 2011 für die Ausbildung mit dem Ziel der staatlich geprüften Kinderpflegerin zu übernehmen.

              Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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