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Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 696/09

Datum:
08.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 696/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2010:0208.8L696.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 8 K 3475/09 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 5. November 2009 wird angeordnet.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Dauer des erstinstanzlichen Klageverfahrens - 8 K 3475/09 - eine vorläufige Arbeitserlaubnis als PKW-Einkäufer bei der Firma D. D1. N. G. zu erteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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