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Verwaltungsgericht Arnsberg, 14 K 1461/09

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1461/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2010:0628.14K1461.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 11. November 2009 teilweise zurückgenommen hat.

Der Bescheid des Beklagten vom 23. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Mai 2009 wird aufgehoben, soweit damit von der Klägerin Rundfunkgebühren für die Zeit vor dem 1. Januar 2005 erhoben werden.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, soweit sie die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen trägt der Beklagte die Verfahrenskosten.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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