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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 3888/09

Datum:
11.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
11 K 3888/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2010:1111.11K3888.09.00
 
Tenor:

Der Kostenbescheid des Beklagten vom 03.12.200 Klage wird aufgehoben, soweit darin Kosten von mehr als 33,00 EUR festgesetzt sind. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 3/5, der Kläger zu 2/5.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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