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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 1265/09

Datum:
08.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1265/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2010:0608.11K1265.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in dem Hilfefall J.     Q1.             in der Zeit vom 23.06.2006 bis zum 19.03.2010 aufgewandten Jugendhilfekosten in Höhe von 51.417,01 EUR zu erstatten.

              Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 53.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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