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Verwaltungsgericht Arnsberg, 7 L 515/09

Datum:
18.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 515/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2009:0918.7L515.09.00
 
Tenor:

beschlossen:

Der Beschluss der Kammer vom 15. Mai 2009 - 7 L 211/09 -, geändert durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2009 - 8 B 797/09 - wird wie folgt abgeändert:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid der Antragsgegnerin vom 24. April 2008 wird insoweit wiederhergestellt, als die Genehmigung den Betrieb der Wind-kraftanlage 3 in B. , Gemarkung I. , Flur 00, Flurstück 00 (Rechtswert: 3.425.552; Hochwert: 5.694.459) während der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr mit einer Nennleistung von mehr als 1.000 kW betrifft.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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