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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 487/09

Datum:
22.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 487/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2009:0922.2L487.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 27. Juli 2009 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf einen Betrag bis zu 19.000.- Euro festgesetzt.

 
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