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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 424/09

Datum:
07.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 424/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2009:1007.2L424.09.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem M. mit Erlass vom 9. Juli 2009 zugewiesenen drei Beförderungsplanstellen der BesGr. A 10 BBesO mit den Beigeladenen oder anderen Bewerbern zu besetzen, bis über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Gerichts-kosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers jeweils zu einem Drittel; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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