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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 673/08

Datum:
18.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 673/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2008:1118.11K673.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 05.02.2008 wird aufgehoben, soweit darin für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Rückstandsuntersuchungen Gebühren von mehr als 125,00 EUR festgesetzt worden sind. Der Bescheid des Beklagten vom 12.02.2008 (Blatt-Nr. 5767) wird aufgehoben, soweit darin für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Rückstandsuntersuchungen Gebühren von mehr als 115,00 EUR festgesetzt worden sind. Der Bescheid des Beklagten vom 12.02.2008 (Blatt-Nr. 5768) wird aufgehoben, soweit darin für eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie eine Rückstandsuntersuchung Gebühren von mehr als 5,00 EUR festgesetzt worden sind. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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