Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 K 3695/08

Datum:
24.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 K 3695/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2008:1124.10K3695.08.00
 
Tenor:

gemäß § 106 Satz 2 VwGO wird den Beteiligten zur einvernehmlichen Regelung des Rechtsstreits folgender gerichtlicher Vergleich vorgeschlagen:

1. Die Klägerin verpflichtet sich, das Anmeldeverfahren für die Grundschulen der Stadt I1. für das Schuljahr 2009/2010 in der Zeit vom 1. Dezember bis 5. Dezember 2008 durchzuführen. Dabei sind die anmeldenden Eltern nicht nur bezüglich der unter Ziffer 2 des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 21. November 2008 genannten vier Grundschulen, sondern aller Grundschulen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anmeldung insgesamt wegen der möglichen Schließung von Grundschulen nur unter dem Vorbehalt der Nichtauflösung erfolgt und möglicherweise eine spätere Anmeldung an einer anderen Grundschule erfolgen muss. Dies ist den Eltern und den übrigen am Verfahren Beteiligten in geeigneter Form rechtzeitig bekannt zu machen.

2. Die Beklagte hebt daraufhin ihren Bescheid vom 21. November 2008 auf.

3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4. Der Streitwert soll sich auf 15.000,00 EUR belaufen.

 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank