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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 1557/06.A

Datum:
24.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1557/06.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2007:0724.11K1557.06A.00
 
Tenor:

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 07.04.2004 verpflichtet festzustellen, dass zu Gunsten des Klägers ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich des Staates Sri Lanka gegeben ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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