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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 568/06

Datum:
21.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 568/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2006:0921.2L568.06.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle des Studiendirektors als ständiger Vertreter des Leiters am B. -E. -Gymnasium in I. mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht eine erneute Beteiligung des Personalrats auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 Nr. 4 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu ¾, der Antragsgegner zu ¼; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt dieser selbst. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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