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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 3923/03

Datum:
18.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3923/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2006:0118.2K3923.03.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Finanzamtes M. vom 12. Dezember 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der N vom 18. September 2003 verpflichtet, dem Kläger die beantragte Genehmigung für die Ausübung der Nebentätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der U. zu erteilen.

Soweit das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, tragen der Kläger und der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu je ½. Im Übrigen trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens.

 
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