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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 2693/05

Datum:
12.12.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2693/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2006:1212.11K2693.05.00
 
Tenor:

Der Vorauszahlungsbescheid des Beklagten vom 11.05.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.10.2005 wird aufgehoben, soweit darin eine Vorauszahlung auf ein Wasserentnahmeentgelt von mehr als 1.867,87 EUR festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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