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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 2574/06

Datum:
12.12.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2574/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2006:1212.11K2574.06.00
 
Tenor:

für Recht erkannt:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 10.04.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2006 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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