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Verwaltungsgericht Arnsberg, 5 K 3417/04.A

Datum:
14.07.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3417/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2005:0714.5K3417.04A.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 11. Oktober 2004 verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

 
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