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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 K 528/04

Datum:
16.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 528/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2005:0216.4K528.04.00
 
Tenor:

Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 29. September 2003 betreffend die Nutzungsänderung im Dachgeschoss der Doppelgarage (Abstellboden in Hobbyraum) und die Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Gemarkung G1 (M. 57 in O. ) und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 20. Januar 2004 werden aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladenen - letztere als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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