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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 6/05

Datum:
24.05.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 6/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2005:0524.2L6.05.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der der Kreispolizeibehörde P. zum 1. Januar 2005 zugewiesenen Stellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO (I. Säule) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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