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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 350/05

Datum:
14.07.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 350/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2005:0714.2L350.05.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Landrat als Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises für das zweite Quartal 2005 zugewiesene Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 13 BBesO (I. Säule) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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