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Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 K 820/05

Datum:
12.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 820/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2005:1012.10K820.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. November 2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln - Ausbildungsförderung - vom 10. März 2005 verpflichtet, dem Kläger für den Besuch des Bildungsganges zum Erwerb der Fachoberschulreife an dem S. Kolleg in I. im Schuljahr 2004/05 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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