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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 824/04

Datum:
08.07.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 824/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2004:0708.2L824.04.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Q. I. mit Wirkung vom 1. Juni 2004 zugewiesene Stelle der Besoldungsgruppe A 12 BBesO - II. Säule - mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der im Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die von dieser selbst zu tragen sind.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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