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Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 K 182/02

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 182/02
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2004:0317.10K182.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger das entsprechende Hochschulzertifikat auszuhändigen, das seine erfolgreiche Teilnahme an dem nach § 89 des Universitätsgesetzes NRW begonnenen und unter der Geltung des § 90 des Hochschulgesetzes NRW fortgeführten und abgeschlossenen viersemestrigen weiterbildenden Studium "Beratung in psychosozialen Tätigkeitsfeldern und Organisationen" bescheinigt, welches die Beklagte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie, U, durchgeführt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahren tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

 
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