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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 656/03

Datum:
06.06.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 656/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2003:0606.2L656.03.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den durch Verfügung vom 17. Februar 2003 für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigungen vom 14. August 2002 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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