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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 873/02

Datum:
26.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 873/02
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2002:0626.4L873.02.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 00.00.0000 wird wiederhergestellt bzw. - soweit dem Antragsteller mit der angefochtenen Verfügung Zwangsmittel angedroht wurden - angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf Euro festgesetzt.

4. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Kramer aus Schwerte bewilligt.

 
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