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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 1653/01

Datum:
24.01.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1653/01
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2002:0124.2L1653.01.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die dem Polizeipräsidium I. zum 1. Dezember 2001 zugewiesene Planstelle der Bes.-Gr. A 11 (ZS) nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Beförderung des Antragstellers unanfechtbar entschieden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.045,17 Euro festgesetzt.

 
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