Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 1167/00

Datum:
17.07.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1167/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2002:0717.2K1167.00.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. März 2000 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juni 1991 bis zum 31. Dezember 1998 den familienbezogenen Bezügebestandtteil für das dritte Kind gemäß den im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 19. November 1990 festgesetzten Erhöhungsbeträgen sowie ab Rechtshängigkeit (28. März 2000) Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen, soweit der Kläger für alle drei Kinder in dieser Zeit Kindergeld beanspruchen konnte. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank