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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 2239/00

Datum:
16.07.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2239/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2002:0716.11K2239.00.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 7/10 und der Beklagte zu 3/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck- bar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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