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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 K 4094/00

Datum:
27.03.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4094/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2001:0327.4K4094.00.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die im Eigentum des Beklagten stehenden Grundstücke in der Gemarkung I.          mit einer Größe von 120 ha zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Klägerin gehören.

              Es wird weiterhin festgestellt, dass die der vermeintlichen Eigenjagd des Beklagten im Jahre 1996 angegliederten Grundstücke in einer Größe von 136 ha ebenfalls zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Klägerin gehören.

              Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtlich Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

 
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