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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 440/01

Datum:
26.06.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 440/01
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2001:0626.2L440.01.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der ihm zum 1. April 2001 zugewiesenen Stellen der Besoldungsgruppe 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu 1. (Polizeiober- kommissar Q. ) zu besetzen, solange über die Bewerbung des Antragstellers nicht unanfechtbar entschieden ist. Im Übrigen wird der Antrag ab- gelehnt.

2. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte. Die außerge- richtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners tragen der Antragsgegner und der Antragsteller je zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außerge- richtlichen Kosten jeweils selbst.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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