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Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 L 211/00

Datum:
28.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Kammer 6
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 211/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2000:0228.6L211.00.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Januar 2000 wird wiederhergestellt, soweit dem Antragsteller damit die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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