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Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 L 1124/99

Datum:
25.08.1999
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1124/99
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:1999:0825.9L1124.99.00
 
Tenor:

Den Antragstellern wird zur Durchführung des Verfahrens Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Lichte aus Lüdenscheid zur Wahrnehmung ihrer Interessen beigeordnet. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit ab 4. August 1999 bis 31. August 1999 Leistungen gemäß den §§ 1, 3 des Asylbewerber- leistungsgesetzes in uneingeschränkter Höhe zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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