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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 25/25

Datum:
05.03.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 25/25
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2025:0305.9L25.25.00
 
Schlagworte:
Schulrecht; Anspruch auf Ordnungsmaßnahme gegen Dritten
Normen:
SchulG § 53 Abs 3
 
Tenor:
  1. Der Antrag des Beigeladenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000.- € festgesetzt.

 
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