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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 853/24

Datum:
25.09.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 853/24
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2025:0925.6K853.24.00
 
Leitsätze:

Der in § 27a Abs. 1 Satz 1 FHGöD i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 1 HG NRW 2004 normierte Freiversuch findet auf den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst an der HSPV NRW keine Anwendung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

 
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