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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1689/22

Datum:
09.08.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1689/22
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2024:0809.5K1689.22.00
 
Schlagworte:
Vorbescheid Bindungswirkung Erschließung "gesicherte Erschließung" Baugenehmigung Nachbarklage Baunachbarklage;Etikettenschwindel;Rücksichtslosigkeit;Rücksichtnahme;"Gebot der Rücksichtnahme";Verkehr;Begegnungsverkehr;
Leitsätze:

Nachbarklage gegen Baugenehmigung für  Einfamilienhaus mit Gebetsraum und Gästebereich erfolglos

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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