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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1189/23

Datum:
12.07.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1189/23
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2024:0712.5K1189.23.00
 
Schlagworte:
Ledigenzuschlag; Waisenrente; Erstausbildung; Zweitausbildung; Ausbildungsberuf; Soziale Arbeit
Leitsätze:

(Kein) Anspruch auf Ledigenzuschlag wegen potentiellen Waisenrentenanspruchs des Kindes

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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