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Verwaltungsgericht Aachen, 4 L 140/23

Datum:
09.06.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 140/23
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2023:0609.4L140.23.00
 
Schlagworte:
Feststellungantrag; aufschiebende Wirkung; Fiktionswirkung; Duldung; Duldungsanspruch; Untertauchen; abgestimmter Aufenthalt; Sperrwirkung; Ausweisung
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123; AufenthG § 60a; AufenthG § 81 Abs 3; AufenthG § 81 Abs 4; AufenthG § 123
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin W. aus O. zu den Bedingungen einer im Gerichtsbezirk Aachen ansässigen Rechtsanwältin bewilligt, soweit der Antrag die im Schreiben des Antragsgegners vom 3. Februar 2023 enthaltene Aufforderung zum Erscheinen zum Zweck der Vorführung betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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