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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 56/22

Datum:
16.10.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 56/22
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2023:1016.1K56.22.00
 
Schlagworte:
Beamtenrecht; Nachzahlung; Familienzuschläge; begründet; Antragsauslegung; Alimentationsanpassungsgesetz
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des die Versagung einer Nachzahlung von Familienzuschlägen für das Jahr 2019 enthaltenden Teils des Bescheids des Beklagten vom 9. Dezember 2021 verurteilt, an den Kläger 2.638,92 Euro zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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