Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 496/21.A

Datum:
15.11.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 496/21.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2021:1115.5K496.21A.00
 
Schlagworte:
Untätigkeitsklage; Bescheidungsuntätigkeitsklage; Sperrfrist; Rechtsschutzbedürfnis; zureichender Grund; Fristsetzung
Normen:
VwGO § 75
Leitsätze:

Erfolgreiche Untätigkeitsklage eines in Griechenland schutzberechtigten Antragstellers

 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank